Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Sachverhalt 7
        Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits einen Vorvertrag mit Johann Georg Kirchner abgeschlossen und ihm sogar         eine Rangordnung eingeräumt.         Mein RA Dr. Waldhör hat diese wichtige Vorgehensweise zur Absicherung meiner Interessen und vor allem         Investitionen unterlassen, weil dann aufgeflogen wäre, dass es bereits eine gibt und sein Mandant Scharf dafür         verantwortlich ist.         Der Eigentümer lässt mich im Glauben, es wäre alles in Ordnung und hier kommt wieder RA Dr. Waldhör ins         Spiel. Obwohl eine Summe von 1800€ vereinbart war kommuniziert er 1500€ und entlässt so den Eigentümer         Defakto aus dem Vertrag.         Ein juristischer “Patzer”, der so nicht hätte passieren dürfen. Dieser reagiert auch sofort und fordert 2000€ und         mein RA bittet dann darum 1800€ zu akzeptieren. Der Eigentümervertreter erklärt dann dass 2000€ die letzte         Summe wäre und dies wird von meinem RA an mich weitergegeben und auch von mir sofort akzeptiert.        Obwohl hier nun wieder ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande kam, verkauft Dr. “Ehrenmann” an        Kirchner, ohne mich zu informieren.         Auch mein RA Dr. Waldhör informiert mich nicht, obwohl er davon wusste, im Gegenteil lässt er mich noch         Fenster einbauen, “da der Kauf nur eine reine Formsache wäre”!         Außerdem animiert er mich ebenfalls dazu eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die nur dem Eigentümer         zu Gute kommt!         Da darf wohl auch die Frage gestellt werden,         “Für wen hat Dr. Waldhör wirklich gearbeitet und wessen Interessen hat er tatsächlich vertreten?          Meine waren es ganz offensichtlich nicht!        Im Kaufvertrag lässt sich dann Dr. Hassfurter vom Käufer schad-- und klaglos halten gegenüber        Schadenersatzansprüchen von mir.         Er verweist im Kaufvertrag auch auf das Gutachten von Ing. Wagner und die sofortigen Reparaturmaßnahmen          in Höhe von 70.000€. Er spricht hier nicht davon, dass vertragsgemäß ich das zu erledigen hätte.         Trotzdem entscheidet die Richterin Mag. Susanne Lichtenegger in weiterer Folge gegen mich und da darf dann         schon die Frage gestellt werden. Weshalb?         Wie gerne Dr. “Ehrenmann” Verträge missverständlich abfasst oder abfassen lässt, zeigt auch ein Detail des         Kaufvertrages mit Kirchner.         Er gaukelt hier dem neuen Eigentümer vor, er wäre auch Eigentümer, einer für das Anwesen notwendigen         Wasserversorgungsanlage indem er folgendes schreibt:         “Die Liegenschaft verfügt über eine eigene Wasserversorgungsanlage, die dem Eigentümer gehört und derzeit         vom Pächter betrieben wird.”         Die Krux ist nur, dass die Anlage zwar einen Eigentümer hat, aber dieser nicht der Eigentümer der Liegenschaft         ist, sondern der Nachbar Herr Thalhammer. Auch wurde die Anlage nie vom Pächter betrieben, denn das         müsste ich als Bestandnehmer wissen.         Was nun den so oft verwendeten Begriff “Ehrenmann” betrifft, so glaube ich genug Fakten zusammengetragen         zu haben, die meine Meinung über Herrn Dr. “Ehrenmann” bestätigen. In Kreisen von unehrenhaften         Persönlichkeiten mag ein solches Vorgehen ja sogar als ehrenhaft gelten.         Manche korrupten Politiker bezeichnen sich ja auch als Ehrenmänner bis man ihnen auf die Schliche kommt.         Meine Begriffe von ehrenhaftem Verhalten sind jedenfalls andere, als die hier aufgezeigten. Ich überlasse es         aber jedem selbst sich dieser Meinung anzuschließen.
Inzwischen ist bewiesen, daß RA Dr. Waldhör für die Gegenseite agierte, was mir jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war.